Anzeigepflicht für Erneuerbare Energien

Sroka Stahlbau Kleinwindturbine VAWT auf Funkmast als EE-Hybridanlage zur autarken Stromversorgung, www.sroka.de

Für alle Betreiber von Kleinwindanlagen und PV-Anlagen gilt gemäß EEG-Gesetz die Anzeigepflicht der Inbetriebnahme der Anlage bei der Netzagentur und beim Netzbetreiber. Wer das versäumt, muss mit empfindlichen Bußgeldern und

ggf. mit der Rückzahlung von erhaltenen  Einspeisevergütungen für bereits langjährig installierte Photovoltaik-Anlagen rechnen, da die rechtmäßige Energieerzeugung in Zweifel gezogen wird. Das kann also richtig teuer werden!!!

Die Energieversorger haben eine Ihr Kampagne gestartet und gehen derzeit massiv gegen Betreiber Erneuerbarer Energien vor! Also schnell sein, alle Unterlagen zusammen sammeln, Anzeige-Formular ausfüllen und einreichen…. Viel Erfolg.

Erste Kleinwindanlage ws 3.5 auf Rügen installiert

Sroka Windenergieanlage ws 3.5 auf klappbarem Stahlmast
ein zuverlässiges Kraftbündel mit Spitzenleistung 4 kW – Sroka Windenergie 3.5

Die Sroka Stahl- und Anlagenbau aus Kloster Lehnin, Fachbetrieb für Kleinwindanlagen, montierte am 17.08.2013 gemeinsam mit ihrem Partner RS-Energietechnik die erste Kleinwindenergieanlage ws 3.5 auf der Insel Rügen, nahe an der Brückenüberführung zur Insel Ummanz. Kurz vor Mursewiek auf Höhe des Erlebnisbauernhofes Kliewe kann man die Windenergieanlage von weitem drehen sehen.Ordnungsgemäße technische Unterlagen von der Kleinwindanlage für den Bauantrag ermöglichten eine relativ einfache und schnelle Baugenehmigung. (Den beteiligten Ämtern an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.)

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Abstandsflächen bei Kleinwindanlagen

Windturbine - Abstandsflächenberechnung

Wer eine Kleinwindturbine auf seinem Grundstück aufstellen möchte, muss die baurechtlich definierten Abstandsflächen beachten

Im Land Brandenburg sind die Abstandsflächen für Windräder, so auch für Kleinwindenergieanlagen durch eine spezielle Berechnungsgrundlage besonders schwierig zu errechnen. Man muss schon ein kleines Mathe-Genie sein, um die vielen Gleichungen mit den vielen Unbekannten aus Winkeln, Masthöhe, Flügellängen und fiktivem Rotorkreis zu verstehen. So manche “ Windmühle “ im Vorgarten dürfte danach wohl nicht dem orginären Baurecht entsprechen und müßte rückgebaut werden. Hier gilt es, vor Errichtung der Windturbine einen Fachbetrieb für Kleinwindanlagen zu Rate zu ziehen, um dem teueren Rückbau der Kleinwindturbine zuvor zu kommen. Denn spätestens, wenn der Nachbar neidisch wird oder böse – es freut sich meistens der Dritte: das Bauamt.

Irrtum vom Amt

Noch immer werden Windräder der Megawattklasse mit Kleinwindenergieanlagen in einen Topf geworfen. Allein schon, dass Kleinwindanlagen nicht raumbedeutsam sind, führt jedoch zu einer völlig anderen baurechtlichen Situation. Das Baurecht für Großwindanlagen ist hier nicht anwendbar.

Erstaunlich lange können Beamte aus den Bauämtern mit Vorurteilen und Bequemlichkeit jegliche Entwicklung auf dem Gebiet der Kleinwindenergie blockieren. Wohl aus Unkenntnis der Beamten und Angestellten in den Bauämtern oder als Schutzschild, um sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen zu müssen wird hier jedoch kein Unterschied gemacht. Auch mag es der persönliche Schutz vor rechtlich falschen Entscheidungen  zur Genehmigung von Kleinwindanlagen sein oder die unklare Situation und fehlende Richtlinien.

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Innovationspreis Erneuerbare Energien

Die Sroka Stahl- und Anlagenbau hat am Innovationswettbewerb des Landkreises Potsdam-Mittelmark teilgenommen und den 2. Preis gewonnen. Für die Entwicklung und den Umbau eines zuvor militärisch genutzen Teleskopmastes zu einer mobilen Test- und Vorführanlage für KleinWindKraftanlagen hat die Jury das Unternehmen  mit dem 2. Platz ausgezeichnet. Damit hat der Landkreises Potsdam-Mittelmark gleichzeitig auch  die Bedeutung der dezentralen Gewinnung von erneuerbarer Energie mit Hilfe von KleinWindEnergieAnlagen unterstrichen.

Als Fachbetrieb für KleinWindKraftanlagen sagen wir herzlichen Dank für die Wertschätzung.  Als Unternehmen werden wir auch weiterhin innovativ bleiben und uns im nächsten Jahr möglicher Weise mit einer neuen und sehr interessanten Idee präsentieren.

Und Sie, werte Leser – bleiben sie schön neugierig …