Auffangwannen und Behälter

Gefahrstoffwannen WHG

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Silos

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sonstige Behälter

Auffangwannen vom Fachbetrieb

Überall dort, wo wassergefährdende Stoffe behandelt, verarbeitet, gelagert oder transportiert werden, müssen laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Sicherheitsmaßnahme Auffangwannen eingesetzt werden. So wird verhindert, dass diese Stoffe ins Erdreich gelangen und das Grundwasser verschmutzen können. Auffangwannen nach WHG schützen aber nicht nur die Umwelt, sondern auch die betreffenden Mitarbeiter, für die diese Stoffe im Falle einer Havarie ebenfalls eine Gefahr darstellen können.

Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe sind nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und StaWaR (Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter) mit bestimmten Mindestanforderungen bei der Materialgüte und Schweiß-Qualität herzustellen. Die Herstellung darf nach Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) §62 nur durch zugelassene und zertifizierte Unternehmen erfolgen, deren Zulassung mit dem Ü-Zeichen dokumentiert wird. (Zertifizierung).

Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe unterliegen gemäß Wasserhaushaltsgesetz der Kennzeichnungspflicht sowie der Prüfpflicht.

Wannen größer 1000 Liter werden in Anlehnung an die StaWaR gefertigt und unterliegen zudem einer speziellen Abnahme.

Als zugelassener Fachbetrieb für Wannen nach Wasserhaushaltsgesetz WHG fertigen wir seit 2008 Gefahrstoffwannen als Einzelstücke bzw. Kleinstserien in allen Größen und Abmaßen. Größere Gefahrstoffwannen endfertigen wir aus logistischen Gründen vor Ort.

Gesetzliche Vorgaben

Wasserhaushaltsgesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts.

StaWaR
Die Richtlinie StaWaR beinhaltet die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter.
Welche Wanne für welchen Zweck?

Bevor eine Auffangwanne nach WHG eingesetzt wird, muss überprüft werden, ob sich das Wannenmaterial mit dem zu lagernden Stoff verträgt. So kann das Material zum Beispiel für die Lagerung von entzündlichen, leicht entzündlichen oder hoch entzündlichen Materialien geeignet sein, nicht aber für die Lagerung von Laugen und Säuren oder umgekehrt. In jedem Fall schreibt das Gesetz vor, dass die Auffangwanne im Havariefall den Inhalt des größten Einzelbehälters, mindestens aber zehn Prozent der gelagerten Flüssigkeitsmengen aufnehmen können muss. Diese Faustregel gilt jedoch nur für Bereiche außerhalb von Wasserschutzgebieten. Innerhalb solcher Gebiete müssen die Auffangwannen mindestens 100 Prozent der gelagerten Flüssigkeit aufnehmen können.

Gesetzliche Vorgaben beachten
Bei der Installation von Lagersystemen sollten außer den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes auch arbeitsschutzrechtliche und baurechtliche Vorschriften beachtet werden. So dürfen die Lagersysteme beziehungsweise Auffangwannen nur auf ebenen und befestigten Flächen aufgestellt werden.