Service

Inspektion

Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.

Die nach dem europäischen Normenentwurf ausgebildeten Regalinspekteure führen ihre Sichtkontrollen bei laufendem Betrieb durch und prüfen die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladungen. Die Inspektion beinhaltet u. a. folgende Leistungen:

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gem. BGR 234
  • Sichtkontrolle auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls und Vergabe der Inspektionsplakette
  • Organisation des Austauschs beschädigter Teile

Prüfpflicht

Die vom Hersteller gelieferten Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel und müssen damit den Sicherheits-Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entsprechen.

Der Unternehmer/ Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel (Lagereinrichtungen, Lagergeräte, Tragmittel, Lastaufnahme- und Anschlagmittel) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung mit der darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilung.

Gemäß §10 „Prüfung der Arbeitsmittel“ der Betriebssicherheitsverordnung in der Fassung vom 27.09.2002 unterliegen Regale der Prüfpflicht. Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635, 13135, 13155 sowie die Maschinenrichtlinie finden hier Anwendung, legen die Art und den Ablauf der Kontrollen fest und übertragen dem Betreiber entsprechende Pflichten.

Downloads Informationen

Wasserhaushaltsgesetz 2020

Stahlwannenrichtlinie (StaWaR) 2011